Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen auf englisch

Allgemeines

Die Rechtsbeziehungen zwischen EPO-GmbH und ihren Auftraggebern richten sich ausschließlich nach den genannten Bedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Einer Außerkraftsetzung unserer Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit vorsorglich.

Angebote

Unsere Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der aufgeführten Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages von EPO-GmbH mit seinem Auftraggeber.

Preise

Die Preise verstehen sich in EURO und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Sie beinhalten die im Angebot genannten und mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen. Es gilt unser jeweils neuestes Angebot. Alle Angebote verlieren nach 6 Monaten ihre Gültigkeit.

Im Falle einer wesentlichen Steigerung der Kosten, die zum Zeitpunkt des Angebotes nicht absehbar war, sind wir berechtigt, diese nach Information des Auftraggeber dem vereinbarten Preis zuzuschlagen.

Auftragserteilung

Aufträge sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Telefonische und mündliche Vereinbarungen oder durch Datenfernübertragung erteilte Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt worden sind.

Der schriftliche Auftrag ist für den Auftraggeber bindend. Nach sorgfältiger Prüfung können Aufträge von EPO-GmbH abgelehnt werden, wenn es ethische Bedenken oder Anzeichen einer nicht professionellen Problemstellung gibt.

Geheimhaltung

Wenn nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vor Beginn der Geschäftsbeziehung eine Vertraulichkeitsvereinbarung beschlossen wurde, gilt mit der Anforderung eines Angebotes durch einen Auftraggeber strenge Vertraulichkeit als vereinbart.

Lieferung von Ergebnissen oder Probenmaterial

Vereinbarte Lieferfristen für Versuchsergebnisse beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung oder mit dem Tag der Übergabe der zu prüfenden Substanz. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von EPO-GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Mitwirkungsverpflichtung voraus.

Wird EPO-GmbH durch unvorhergesehene, außergewöhnliche Umstände, z. B. Betriebsstörungen, Mangel an Material, behördliche Eingriffe, Beförderungsschwierigkeiten usw., die trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abzuwenden waren, an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert, so verlängert sich die Erfüllung des Auftrags in angemessenem Umfang. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse wärend eines Lieferverzugs eintreten.

Wird durch die vorgenannten oder andere, nicht genannte Ereignisse die Erfüllung des Auftrags unmöglich, so wird EPO-GmbH von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in den vorstehenden Fällen die Lieferzeit für Versuchsergebnisse oder von durch EPO-GmbH bereitzustellender Proben oder wird EPO-GmbH von der Lieferverpflichtung frei, so können hieraus keinerlei Schadensersatzansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden.

Zahlung, Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ein Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungszugang schriftlich widersprochen wird.

Zahlungsverzug

Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Für die Lieferung von Leistungen an Auftraggeber im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch die EPO-GmbH im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Auftraggebers gehen.

Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ab dem Tag der Fälligkeit zu berechnen. Auch können wir in diesem Fall aus laufenden Verträgen zurücktreten, ohne dass der Auftraggeber hieraus Rechte ableiten kann.

Aufträge an Dritte

Sollte der Auftraggeber Leistungen benötigen, die nicht direkt von EPO-GmbH in seinen Laboratorien erbracht werden können, sind wir bereit, diese Leistungen von Dritten erbringen zu lassen, für deren gelieferte Ergebnisse wir jedoch keine Garantien übernehmen.

Verwendung unserer Versuchsergebnisse

Die von EPO-GmbH an den Auftraggeber lt. Auftrag gelieferten Versuchsergebnisse dürfen nur zum eigenen Bedarf des Auftraggebers verwendet werden, wenn nicht ein Weiterverkauf von vornherein vereinbart war.

Beanstandungen und Mängel

Beanstandungen und Mängel, die sich trotz unverzüglicher Prüfung dem Auftraggeber erst später zeigen, sind sofort nach der Entdeckung spätestens aber 2 Wochen nach Übergabe der Versuchsergebnisse vorzubringen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Beanstandung, gelten die übergebenen Versuchsergebnisse hinsichtlich Beschaffenheit und Menge als genehmigt.

Wir behalten uns geringfügige Abweichungen der Ausführungen oder Versuchdurchführung von den Angaben in unserem Angebot vor, wenn sie durch ethische oder experimentelle Erfordernisse während des Versuchsablaufes zu begründen sind.

Reklamationen entbinden nicht von den Zahlungsverpflichtungen. Ist eine Beanstandung begründet, wird sich EPO-GmbH umgehend um eine Wiederholung des jeweiligen Experimentes bemühen oder eine Rückerstattung der Kosten vornehmen.

Schadensersatzansprüche

EPO-GmbH behandelt und lagert die vom Auftraggeber übernommenen Testsubstanzen mit größtmöglicher Sorgfalt nach den Vorschriften des Auftraggebers. EPO-GmbH haftet jedoch nicht für den teilweisen oder vollständigen Verlust übernommener Testsubstanzen, wenn er durch etwaiges versehentliches Fehlverhalten seiner Mitarbeiter verursacht sein sollte.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die nicht auf Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, sind ausgeschlossen. Ist dem Auftraggeber ein Schaden, z. B. durch mangelhafte Testergebnisse entstanden, die unstrittig EPO-GmbH schuldhaft zu vertreten hat, so ist unsere Haftung auf den Ersatz des in Folge der Pflichtverletzung entstandenen Schadens beschränkt. Jede weitergehende Haftung, auch gegen Dritte, ist ausgeschlossen.

Geltungsbereich

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma EPO Experimentelle Pharmakologie & Onkologie Berlin-Buch GmbH (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber richten sich ausschließlich nach diesen Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ergeben sich aus dem Vertrag zwischen EPO-GmbH und dem Auftraggeber Streitigkeiten, ist deutsches Recht vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz der EPO-GmbH, Berlin.